Religiöse Feiertage – jetzt Antrag auf Beurlaubung stellen!

Religiöse Feiertage – jetzt Antrag auf Beurlaubung stellen!

27. März 2025 JeWoyack Comments Off

Wollen Sie Ihr Kind aus religiösen Gründen vom Unterricht beurlauben, dann denken Sie bitte rechtzeitig – mind. 7 Tage vorher – an die Abgabe eines Antrages. Als Nachweis benötigen wir die Bestätigung über die Zugehörigkeit der Religionsgemeinschaft.

Den Antrag nach § 4 Abs. i. V. m. Abs. 2 Nr. 2, Satz 1 Schulbesuchsordnung finden Sie hier: SERVICE – Formulare & Formblätter – Beurlaubung aus religiösen Gründen