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FAQ

Fragen und Antworten

Sollten im Vertretungsplan der Ausfall von Randstunden (1./letzte Stunde) angegeben worden sein, sind die Eltern aufgefordert, die Betreuung bzw. den Verfahrensweg bei Nichtbetreuung des Kindes im Hort selbst zu organisieren.

Sollten unvorhergesehen Stunden ausfallen, wird das Kind entsprechend Ihrer Angaben zum Unterrichtsausfall (lt.  Belehrungsbogen vom 0. Elternabend) entweder im Hort betreut (Betreuungsvertrag mit AWO muss vorliegen) oder nach Hause entlassen.

Grundlage: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen (Schulbesuchsordnung - SBO). Fassung vom 12. August 1994 (ABl. des SMK 25/94, S. 593); geändert durch VO vom 04.02.2004 (SächsGVBl. 3/2004, S. 66).

FREISTELLUNG
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf schriftlichen Antrag der Personensorgeberechtigten vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden.

Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet in Abhängigkeit einer vorliegenden ärztlichen Bescheinigung und bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer.

BEURLAUBUNG
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Schüler vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.

GENEHMIGUNGSVERFAHREN
bis zu 2 Tagen = Klassenlehrer | bei mehr als 2 Tagen = Schulleiter

Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:

  • Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen
  • andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft Antrag / Übersicht-Schulbesuch_und_religiöse_Feiertage_2024
  • wichtige persönliche oder familiäre Gründe (Todesfall, Eheschließung)
  • Schüleraustausch
  • Sportwettkämpfe
  • Heilkuren (Aufenthaltsbestätigung der Rehaeinrichtung)

Bei Krankheit oder dringender nicht vorhersehbarer Gründe sollte Ihr Kind bis spätestens 08.00 Uhr im Schulsekretariat und dem Klassenlehrer abgemeldet sein. Wenn Ihr Kind im Hort betreut wird, muss es auch dort abgemeldet werden. Meldepflichtige Krankheiten (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Kopfläuse, Scharlach, Windpocken, Hand-Mund-Fuß Krankheit) sind anzugeben.
Besteht keine Information über den Verbleib, verständigt die Schule nach der jeweils ersten Unterrichtsstunde, an der das Kind teilnehmen sollte, die Personensorgeberechtigten bzw. den angegebenen Notfallkontakt auf dem Stammdatenblatt des Kindes.

Variante 1) per E-Mail
VORTEIL: Eine weitere schriftliche Entschuldigung ist nicht erforderlich.

An: gslessing@pirna.de
Cc: ersterBuchstabeVNKL.FNKL@lessi.lernsax.de; info3@awo-kiju.de
Abk.: VN = Vorname, KL = Klassenlehrer, FN = Familienname
Betreff: Krankmeldung Mustermann, Max – Kl. 1a


Variante 2) telefonisch
NACHTEIL: Eine schriftliche Entschuldigung ist zusätzlich beim Klassenlehrer einzureichen.

Grundschule: 03501 44 74 43
AWO Hort: 03501 46 7189

Ein geplanter Umzug oder Schulwechsel sollte frühzeitig schriftlich und durch beide Personensorgeberechtigten Eltern bei der Schulleitung angezeigt werden. Bei Umzug nach Pirna kann der Grundschule gern vorab per E-Mail der Schulaufnahmebogen eingereicht werden. Sie erhalten anschließend eine Nachricht von uns. 

Das formlose Schreiben für Schüler unserer Grundschule sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name des Kindes und der Personensorgeberechtigten
  • neue Anschrift
  • Zielschule mit Namen und Adresse der Institution

Schutz besteht über die UK Sachsen während:

  • des Unterrichts
  • der Pausen
  • Schulveranstaltungen (Ausflüge, Wandertage, Klassenfahrten, Museumsbesuch)
  • der Teilnahme an Ganztagsangeboten (GTA)
  • der Wege zwischen Wohnung und Schule/Hort oder dem Ort einer Schul-/Hortveranstaltung