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Beratungslehrer

Beratungslehrerin

Sehr geehrte Eltern,

der erste Ansprechpartner, die erste Ansprechpartnerin in schulischen Fragen ist der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin.
Sollten Probleme auftreten, die sich in diesem Rahmen nicht lösen lassen, oder ein besonders vertraulicher Rahmen gesucht wird, kann die Beratungslehrerin eine passende Ansprechpartnerin sein.

Folgende Beratungsschwerpunkte können dabei eine Rolle spielen:

  • in Fragen der Schullaufbahnwahl (Einschulung, Versetzungen, freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe, Sonderpädagogische Förderschulverfahren),
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z.B. bei Teilleistungsschwächen),
  • bei Schulängsten,
  • bei Verhaltensproblemen,
  • bei Problemen der Schüler innerhalb des Klassenverbandes und Freundeskreises

Wichtige Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit dabei sind:

  • Freiwilligkeit: Beratung erfolgt immer auf freiwilliger Basis
  • Vertraulichkeit: Die Beratungslehrerin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende selbst kann ihn von der Schweigepflicht entbinden.
  • Neutralität: Der Beratungslehrer ist weder den Eltern noch der Lehrkraft verpflichtet.
  • Kostenfreiheit
  • Gemeinsame Lösungssuche: Vermittlung von Erkenntnissen und Methoden zur Lösung des Anliegens, Hilfe zur Selbsthilfe, ggf. kompetentes Weiterverweisen an entsprechende Beratungsstellen
  • Bei Beratung von minderjährigen Schülern muss – nach einem Erstgespräch – das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

Kleine Diagnostiken (Grundintelligenztest; Test zur Konzentration- und Aufmerksamfähigkeit) können mit Einverständniserklärung durchgeführt werden.

Gern stehe ich Ihnen beratend zur Seite! Vereinbaren Sie einen Termin unter k.schneider@lessi.lernsax.de

 

Katja Schneider