Bildungsempfehlung (BE)

Oberschule oder Gymnasium?
Am 05.02.2027 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 eine Bildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium.
Diese Empfehlung ist abhängig vom erzielten Notendurchschnitt in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern:
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht.
Bildungsempfehlung für das Gymnasium:
Der mindestens zu erreichende Notendurchschnitt liegt bei 2,0 in jedem der zuvor genannten Unterrichtsfächer.
Anmeldung an OS/GYM | Aufnahmebescheid
Links zu den weiterführenden Schulen...
Informieren Sie sich bitte zu den jeweiligen Anmeldekriterien
auf den Homepages der weiterführenden Schulen.
Anmeldeschluss: 26.02.2027
Eine individuelle Terminvereinbarung ist über das Terminvergabetool der Stadt Pirna https://www.pirna.de/termine/ möglich.
Den Aufnahmebescheid sollen Sie am 28.05.2027, spätestens jedoch am 05.06.2026 im Falle eines beabsichtigten Widerrufs der Wirkung nach § 24 Absatz 3 Satz 2 des SächsSchulG erhalten.
OBERSCHULEN – Pirna und weitere
Johann Wolfgang Goethe
aktuell ist kein Termin geplant
Johann Heinrich Pestalozzi
aktuell ist kein Termin geplant
Carl Friedrich Gauß
Tag der offenen Tür: 25.11.2026, 15 – 18 Uhr
Johann Gottfried Herder
aktuell ist kein Termin geplant
Friedrich Schiller Gymnasium
Tag der offenen Tür: 29.01.2027, 14.30 – 17.30 Uhr
Welche Unterlagen erhält mein Kind von der Grundschule?
- Bildungsempfehlung = 1x Original
- Halbjahresinformation = 1x Original, 1x Kopie
- Jahreszeugnis Kl. 3 = 1x Kopie
- Anmeldeformular OS/GYM zvv_04_02_011
- Rückmeldung Grundschule Rückmeldung GS
Anmeldung ohne gymnasiale Bildungsempfehlung
Auch Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Bei der Antragstellung ist ein Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 11.03.2027
zu vereinbaren. Die Schülerinnen und Schüler nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Schriftliche Leistungserhebung:
Ersttermin: 02.03.2027
Nachtermin: 10.03.2027
Ergebnis des Beratungsgespräches
Eltern, für deren Kind im Ergebnis des Beratungsgesprächs der Besuch der Oberschule empfohlen wird, die aber trotzdem wünschen, dass ihr Kind den weiteren Bildungsweg am Gymnasium fortsetzt, teilen dies schriftlich bis spätestens zum 01.04.2027 der Schulleitung des Gymnasiums mit.
Besteht nach erfolgten Beratungsgespräch der Wunsch zur Aufnahme an einer Oberschule, melden die Eltern ihr Kind bis zum 01.04.2027 an einer gewünschten Oberschule an.
Änderung der Bildungsempfehlung am Ende des Schuljahres
Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, wird diese im Juni 2026 schriftlich bekannt gegeben. Die betreffenden Eltern können bis zum 05.07.2026 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes an einem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt bis zum 19.07.2027.
Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt wurde, können bis zum 26.02.2027 den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium mit vertiefter Ausbildung stellen.
Die Eltern von Schülern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der Leistungserhebung und am verpflichtenden Bildungsgespräch teilgenommen haben, können bis zum 12.02.2027 den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung stellen.
Aufnahmeprüfungen für die vertiefte Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich:
08. und 09.03.2027
Aufnahmeprüfungen für die vertiefte Ausbildung im musischen Bereich:
08./09.03.2027 und weitere durch die Schule festgelegte Termine
sportliche Eignungsprüfung unter Einbeziehung der Landesverbände:
Zeitraum September 2026 bis Januar 2027
Ergebnismitteilung: bis 03.02.2027
Ergebnismitteilung:
Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den Eltern bis zum 17.03.2027 mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 08.04.2027 bei einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule bzw. Oberschule+ für einen Bildungsgang ohne vertiefte Ausbildung einen Antrag auf Aufnahme.
Nachprüfung:
Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, oder für Schüler mit der Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der schriftlichen Leistungserhebung um am verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben, finden am 05.04.2027 und 06.04.2027 statt.
Ihre Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt. Bei nicht bestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 08.04.2027 bei einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule bzw. Oberschule+ für einen Bildungsgang ohne vertiefte Ausbildung einen Antrag auf Aufnahme.
Änderung der Bildungsempfehlung am Schuljahresende:
Ist die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden, kann der Antrag auf Teilnahme am Aufnahmeverfahren umgehend gestellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme an einem Gymnasium mit vertiefter sportlicher Ausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen sportlichen Eignungsprüfung zwischen September 2026 und Januar 2027. Das Aufnahmeverfahren soll dann bis zum 05.07.2027 durchgeführt werden.
Verhinderung an der Teilnahmeprüfung aus wichtigem Grund:
Für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme verhindert waren, wird das betreffende Gymnasium das nachträgliche Aufnahmeverfahren bis zum 16.07.2027 durchführen.



