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Klasse 1 – Schulanmeldung

Klasse 1 – Schulanmeldung

Schulpflicht

Beginnt mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres.

Geburts-/ Einschulungsjahr

01.07.2019 - 30.06.2020 = 2026

Zur Schulanmeldung sind mitzubringen

Schulaufnahmeuntersuchung

Die gesetzlich festgesetzte Schulauf-nahmeuntersuchung erfolgt durch das Referat des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna. Sie erhalten zur Schulanmeldung ein Schreiben zum Anmeldeverfahren.

Kita - Kooperation

Rückstellung

Besteht der Wunsch einer Rückstellung ihres Kindes, muss die Schulleitung unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen schriftlich informiert werden. Nach erfolgter Schulaufnahmeuntersuchung, unter Einbeziehung des Erziehers in der Kita und gemeinsamen Gesprächen mit unserem Beratungslehrer sowie der Schulleitung, werden wir die bestmögliche Entscheidung für Ihr Kind treffen können.